Vom Land Nordrhein-Westfalen sind wir bestellt, öffentliche Vermessungsleistungen für Bauherren, wie Grundstücksteilungen, amtliche Lagepläne, Grenzvermessungen und Gebäudeeinmessungen durchzuführen. Die hoheitliche Vermessung oder auch „Katastervermessung“ darf nur von dafür befugten Vermessungsstellen und -Ingenieuren geleistet werden und unterliegt ganz bestimmten gesetzlichen Bestimmungen und Anforderungen. Wir übernehmen für Sie den Kontakt mit Behörden und Projektpartnern und arbeiten mit den Verantwortlichen Hand in Hand. Bauen Sie auf unsere messtechnische Rundum-Beratung und unsere Dienstleistungen nach Maß.